Reisekosten DJ berechnen
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand als selbständiger DJ berechnen und für den Steuerberater exportieren — kostenlos, ohne Anmeldung.
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Welche Fahrtkosten kann ich als selbständiger DJ absetzen?
Als selbständiger DJ kannst du die Entfernungspauschale (einfache Strecke) von 0,38 € pro Kilometer für Fahrten zu deinen Auftrittsorten als Betriebsausgabe absetzen. Ab dem ersten Kilometer gilt der einheitliche Satz von 0,38 € (Stand 2026).
Was ist die Verpflegungspauschale für DJs?
Die Verpflegungsmehraufwandspauschale beträgt 14 € bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden und 28 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden oder mehr (§ 9 Abs. 4a EStG). Maßgeblich ist die Abwesenheit von der Wohnung – also von Abfahrt bis Rückkehr.
Ab wie vielen Stunden Abwesenheit gibt es die Verpflegungspauschale?
Die Mindestabwesenheitsdauer beträgt 8 Stunden an einem Kalendertag. Erst dann greift der Pauschalbetrag von 14 €. Bei weniger als 8 Stunden Abwesenheit gibt es keine Pauschale.
Wie berechne ich die Abwesenheitsdauer als DJ korrekt?
Die Abwesenheitsdauer wird von der Abfahrt von zu Hause bis zur Rückkehr nach Hause berechnet. Nicht die reine Spielzeit zählt, sondern die gesamte Zeit inklusive An- und Abfahrt sowie Auf- und Abbau.
Muss ich als DJ ein Fahrtenbuch führen?
Ein Fahrtenbuch ist nicht zwingend erforderlich. Du kannst Fahrtkosten auch pauschal über die Entfernungspauschale (0,38 €/km, einfache Strecke) abrechnen. Wichtig ist, dass du Datum, Zielort und Zweck der Fahrt dokumentierst – z.B. mit diesem Rechner.