Reisekosten als DJ: Dienstreise oder Arbeitsweg?
Du fährst von zu Hause zur Location und wieder zurück. Ist das eine Dienstreise — oder einfach der Weg zur Arbeit? Von dieser einen Frage hängt ab, wie viel du absetzen darfst.
„Ich fahre von zu Hause zur Location. Ist das nicht einfach mein Arbeitsweg?"
So denken die meisten DJs — und rechnen deshalb mit der Entfernungspauschale, also der einfachen Strecke. Das ist in aller Regel falsch, und zwar zum eigenen Nachteil.
Fahrten zu wechselnden Auftrittsorten sind eine Auswärtstätigkeit, kein Arbeitsweg. Angesetzt werden deshalb 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer — Hin- und Rückfahrt — statt 0,38 € für die einfache Strecke. Bei 60 km Anfahrt sind das 36,00 € statt 22,80 €. Dazu kommt der Verpflegungsmehraufwand, den es beim Arbeitsweg gar nicht gibt.
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„Reisekosten“ hat nichts mit Reisen zu tun
Das Wort führt in die Irre. Steuerlich ist „Reisekosten" kein Hinweis auf Entfernung oder Übernachtung, sondern ein Fachbegriff für Aufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit. Ein Monteur, der zwölf Kilometer zur Baustelle fährt, hat Reisekosten. Ein Angestellter, der achtzig Kilometer ins Büro pendelt, hat keine.
Es geht also nicht darum, wie weit du fährst, sondern wohin.
Die eine Frage, an der alles hängt
Die Entfernungspauschale gilt ausschließlich für den Weg zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte. Bei Selbständigen heißt der Begriff so, bei Angestellten „erste Tätigkeitsstätte"; geregelt ist er in § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG mit Verweis auf § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG und ausgeführt im BMF-Schreiben vom 23.12.2014.
Eine Betriebsstätte in diesem Sinn ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, die du dauerhaft aufsuchst: arbeitstäglich, an zwei vollen Tagen pro Woche oder für mindestens ein Drittel deiner Arbeitszeit.
Wer keine erste Betriebsstätte hat, ist auswärts tätig, sobald er das Haus verlässt. Ohne Ausnahme, unabhängig von der Entfernung.
Warum ein DJ in aller Regel keine hat
Zwei Punkte schließen das für den typischen DJ-Betrieb aus.
Erstens die Locations. Eine Hochzeitslocation, in der du einmal spielst und im Zweifel nie wieder, erfüllt kein einziges der Dauerhaftigkeitsmerkmale. Der Bundesfinanzhof hat am 23.10.2014 über eine freiberufliche Musiklehrerin entschieden, die an mehreren Schulen und Kindergärten je einmal wöchentlich unterrichtete — deutlich regelmäßiger also als ein DJ. Das Finanzamt wollte nur die Entfernungspauschale zulassen. Der BFH sah ständig wechselnde Betriebsstätten, von denen keiner eine zentrale Bedeutung zukommt, und ließ die vollen Fahrtkosten zu.
Zweitens das Homeoffice. Naheliegend wäre, das eigene Büro als Betriebsstätte zu sehen — dann wäre jede Fahrt dorthin ein Arbeitsweg. Der Bundesfinanzhof hat das verneint (13.05.2015 – III R 59/13): Ein häusliches Arbeitszimmer ist keine Betriebsstätte. Dafür bräuchte es von der Wohnung getrennte Räume mit eigenem, öffentlichem Zugang — etwa Geschäftsräume im Erdgeschoss mit Straßenzugang, während man oben wohnt.
Der Gegenbeweis liegt in deiner eigenen Abrechnung
Es gibt eine Probe, die man selbst machen kann. Rechnest du Verpflegungsmehraufwand ab — 14 € ab mehr als acht Stunden Abwesenheit, 28 € ab 24 Stunden?
Diese Pauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG gibt es ausschließlich bei einer Auswärtstätigkeit. Für den Weg zur Arbeit existieren sie nicht. Wer sie ansetzt, behandelt die Fahrt bereits als Auswärtstätigkeit — und muss dann bei den Kilometern konsequent sein. Beides zugleich, Verpflegungspauschale und Entfernungspauschale, ist ein Widerspruch.
Mehr als das Doppelte, bei einem einzigen Gig. Bei vierzig Events im Jahr wird daraus eine vierstellige Summe.
Acht Stunden, nicht zwölf
Ein zweiter verbreiteter Irrtum betrifft die Verpflegungspauschale. Viele setzen sie erst ab zwölf Stunden Abwesenheit an. Das war die alte Staffelung bis 2013. Seit 2014 gilt: mehr als acht Stunden Abwesenheit von der Wohnung ergeben 14 €, volle 24 Stunden ergeben 28 €.
Gerechnet wird von der Abfahrt bis zur Rückkehr, inklusive Anfahrt, Aufbau, Wartezeit und Abbau — nicht nur die Spielzeit. Ein Nachmittagsgig mit Aufbau um 15 Uhr und Rückkehr um 23:30 Uhr liegt bereits darüber.
Wann es tatsächlich kippt
Es gibt Fälle, in denen die Entfernungspauschale greift. Der wichtigste: ein angemietetes Lager oder Studio, in das du regelmäßig fährst. Das wäre eine Betriebsstätte, und für den Weg dorthin gälte die Entfernungspauschale — für die Fahrt von dort zur Location weiterhin der Reisekostensatz.
Der zweite Fall ist eine Residency: Wer wöchentlich denselben Club bespielt, hat dort möglicherweise eine Betriebsstätte. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat 2024 einen vergleichbaren Fall so entschieden — ein Berater, der über Jahre ausschließlich zu einem Kunden fuhr. Ausschlaggebend war die Regelmäßigkeit.
Beides sind Sonderfälle. Für den üblichen DJ-Betrieb mit wechselnden Locations gelten sie nicht.
Was du festhalten musst
Ein Fahrtenbuch brauchst du für die Kilometerpauschale nicht. Es genügt eine Aufstellung mit Datum, Zielort, Anlass und den gefahrenen Kilometern — dazu die Abwesenheitszeiten für die Verpflegungspauschale, also Abfahrt und Rückkehr.
Genau diese Aufstellung erzeugt der Reisekosten-Rechner samt CSV-Export für den Steuerberater. Wer die Daten ohnehin pro Event pflegt, hat sie am Jahresende beisammen, statt sie aus Kalender und Gedächtnis zu rekonstruieren.
Häufige Fragen
Alle Angaben folgen nach bestem Wissen der geltenden Rechtslage, sind aber keine Steuerberatung und nicht rechtsverbindlich. Steuerliche Sachverhalte hängen vom Einzelfall ab. Die eingereichten Unterlagen prüft ohnehin dein Steuerberater und korrigiert sie bei Bedarf.
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