Deine Kunden bleiben deine Kunden.
Der Betreiber von DJCockpit ist selbst aktiver Hochzeits-DJ. Diese Seite beantwortet, was das für deine Daten bedeutet — technisch und vertraglich.
„Der Entwickler ist selbst DJ — sieht der jetzt meine Hochzeitspaare und meine Gagen?"
Berechtigt, und selten laut gestellt. Die Antwort steht unten, in drei Teilen: was die Technik zulässt, was sie nicht zulässt, und wofür es nur ein Wort gibt statt einer Regel.
Was die Technik nicht zulässt
Der Zugriff auf Kunden, Buchungen, Dokumente und Fotos ist in den Datenbankregeln an das Konto gebunden, dem sie gehören. Es gibt keine Administratorrolle, die das umgeht — auch nicht für den Betreiber. Diese Regel steht nicht in einer Einstellung, die sich umlegen ließe, sondern auf dem Server und wird bei jedem einzelnen Zugriff geprüft.
Die Verwaltungsansicht des Betreibers zeigt Kontodaten: Name, E-Mail, gebuchter Plan, Registrierungsdatum. Sie zeigt keine Events, keine Kundennamen, keine Beträge.
Was die Technik zulässt — offen gesagt
DJCockpit hat keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der Server muss die Inhalte lesen können, sonst gäbe es keine Suche, keine PDF-Rechnung und keinen Mailversand. Damit könnte der Betreiber über die Datenbankkonsole an die gespeicherten Daten gelangen — so wie jeder Betreiber eines gehosteten Dienstes.
Wer dir etwas anderes erzählt, verkauft dir entweder eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit allen ihren Einschränkungen, oder er sagt nicht die Wahrheit. Gegen diesen Punkt hilft keine Technik, sondern nur eine Zusage — und die steht im nächsten Abschnitt.
Die Zusage
Ich nutze keine Daten aus DJCockpit für mein eigenes DJ-Geschäft. Keine Kundenadressen, keine Anfragen, keine Locations, keine Gagen. Ich werte sie nicht aus, ich leite sie nicht weiter, und ich spreche niemanden an, der über die Software eines anderen DJs bei mir aufgetaucht ist.
Das ist eine persönliche Zusage und keine Marketingzeile. Das DJ-Geschäft und DJCockpit sind bei mir zwei getrennte Betriebe mit getrennten Konten — die Software nutze ich für meine eigenen Events wie jeder andere Nutzer auch, über ein normales Konto.
— Tom Stroh, Entwickler von DJCockpit und aktiver Hochzeits-DJ aus Jülich
Verbindlich wird eine Zusage erst, wenn sie im Vertrag steht. Der Auftragsverarbeitungsvertrag hält in § 3 Abs. 1 ausdrücklich fest, dass Daten ausschließlich auf Weisung des Nutzers verarbeitet und nicht für eigene Zwecke genutzt werden. Er gilt automatisch mit deiner Registrierung, ohne dass du etwas unterschreiben musst.
Wo deine Daten liegen
Fünf Dienstleister, alle namentlich im Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Datenbestand selbst verlässt die EU nicht.
| Was | Wer | Wo |
|---|---|---|
| Kunden, Buchungen, Dokumente, Fotos | Google Firebase | Frankfurt am Main |
| Auslieferung der Seiten | Vercel | Frankfurt am Main |
| Versand von E-Mails | Resend | USA |
| Abrechnung deines Abos | Stripe | Irland, teils USA |
| Songsuche für Musikwünsche | Spotify | EU / USA |
In die USA gehen nur der Mailversand und die Abrechnung — dort die Empfängeradresse und deine Rechnungsdaten, nicht dein Datenbestand. An Spotify gehen ausschließlich Suchbegriffe, keine Angaben zu deinen Gästen.
Was bewusst nicht passiert
Wenn du wieder gehst
Nach einer Kündigung hast du 30 Tage Zeit, deine Daten zu exportieren. Danach werden sie unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Das steht im Auftragsverarbeitungsvertrag, nicht in einer Hausmitteilung.
Solange du da bist, kommst du jederzeit an deine Daten: Rechnungen und Belege als DATEV-Export für den Steuerberater, Reisekosten als CSV, Dokumente als PDF. Ein Produkt, das seine Nutzer über die Datenausfuhr festhält, hat ein anderes Problem als fehlende Funktionen.
Häufige Fragen
Zum Nachlesen
Die vollständigen Regelungen stehen in den Dokumenten — dort ist verbindlich, was auf dieser Seite erklärt wird.
Erst ansehen, dann entscheiden
14 Tage Pro testen, danach läuft dein Konto im kostenlosen Free-Plan weiter. Keine Kreditkarte, deine Daten bleiben erhalten.
Kostenlos starten →Stand: September 2026. Ändert sich etwas an den eingesetzten Dienstleistern, wird der Auftragsverarbeitungsvertrag vorher angepasst und du gemäß § 3 Abs. 4 mindestens 14 Tage im Voraus informiert.